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AUSSCHREIBUNG 2024
Präambel
In dieser Ausschreibung sind die Rahmenbedingungen für das Veranstaltungsjahr 2024 festgelegt. Die OAI e.V., Promoter BABOONS sowie die Veranstalter versuchen unter Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben die Veranstaltungen gemäß Ankündigung umzusetzen. Die Saison 2020 und 2021 haben aber gezeigt, dass nicht vorhersehbare Ereignisse – wie die Corona-Pandemie – einzelne Rennen und sogar eine komplette Sportsaison beeinflussen können. Insofern ist es auch 2024 möglich, dass einzelne Wettbewerbe oder auch die komplette Deutsche Cross Country Meisterschaft von nötigen Änderungen, Einschränkungen oder Absagen betroffen sind. OAI e.V., Promoter BABOONS sowie die Veranstalter behalten sich evtl. Regeländerung vor, die dann im Sinne des Sports erfolgen und entsprechend kommuniziert werden.
1. Grundlagen der Veranstaltung
Die e-Cross One 2024 wird von der OAI e.V. international und lizenzfrei ausgeschriebenen. Die lizenzfreie Mountainbike-Veranstaltung wird als Langstrecken-Zuverlässigkeitsfahrt auf abwechslungsreichem Rundkurs durchgeführt.
2. Veranstalter / Veranstaltungen
Die Veranstalter sowie Orte und Termine der einzelnen Veranstaltungen werden auf der Homepage der Serie bekannt gegeben. Die Veranstaltungen werden nach den Rahmenbedingungen der Ausschreibung durchgeführt.
3. Nennungen, Nennungsfristen und Nenngeld
Die Nennung zur Veranstaltung findet ausschließlich vor Ort statt. Die Nennung muss rechtzeitig vor Rennstart durchgeführt werden. Die Nennung und die Teilnahme kostet 15,00 €. Die Nennung kann während der Öffnungszeiten der Anmeldung der GCC Serie (Abnahme aller Klassen) durchgeführt werden.Minderjährige benötigen zur Teilnahme die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (siehe Punkt 13).Wird eine Veranstaltung seitens des Veranstalters vor dem Beginn der Veranstaltung abgesagt (höhere Gewalt o.ä.), können keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI e.V. und dem Promotor durch den Teilnehmer geltend gemacht werden. Als „Absage“ gilt, wenn die Veranstaltung noch nicht aufgebaut ist und das erste Rennen noch nicht begonnen hat. Wird eine Veranstaltung abgebrochen (höhere Gewalt, Rennunfälle o.ä.), dann kann der Teilnehmer keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI e.V. und dem Promotor geltend machen. Als „Abbruch“ gilt, wenn eine Veranstaltung bereits begonnen hat, der Setup aufgebaut ist und die ersten Fahrer auf der Strecke sind.
4. Klasseneinteilung der e-Cross One
Es werden keine verschiedenen Klassen ausgeschrieben.
5. Technische Bestimmungen
Alle Teilnehmer sind für den einwandfreien Zustand ihrer Mountainbikes, aller eingesetzten Komponenten und der erforderlichen Schutzausrüstung selbst verantwortlich und bestätigen dies automatisch mit der Abgabe der Nennung zu den jeweiligen Rennen. Dabei darf durch den Zustand, die Qualität oder die Konzeption o.g. Bestandteile keine Gefahr für den Teilnehmer und Dritte entstehen. Eine Veranstaltung ist mit einem Mountainbike zu fahren. Ein Fahrzeugwechsel während einer Veranstaltung ist nicht zulässig. Der Veranstalter und die OAI e.V. behalten sich vor, Material mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen. Es dürfen ausschließlich Pedelecs mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt (Herstellerangabe) genutzt werden. Der Motor muss fest im Bike eingebaut sein und darf das Bike auf max. 25 km/h beschleunigen (gem. EU-Kraftfahrzeugverordnung). Die Kraft des Motors ergibt sich nur als Tretunterstützung und darf sie nicht ersetzen. Die Notwendigkeit für eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen besteht bei diesen Fahrzeugen nicht. Auch sind nur die Standard-Akkus des Pedelecs erlaubt und zusätzliche oder modifizierte Versionen strikt untersagt. Der Akku darf während eines Renntages nicht getauscht oder geladen werden. Die OAI e.V., der Veranstalter und beauftragte Personen behalten sich Überprüfungen der Pedelecs vor. Der Verstoß gegen einer der o.g. Regularien führt zur umgehenden Disqualifikation, Streichung aus der Serie und zur Löschung sämtlicher Wertungspunkte. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühren besteht ausdrücklich nicht.
6. Schutzkleidung/Helm
Die Teilnehmer haben während des gesamten Rennens einen geeigneten Helm mit CE-Kennzeichnung zu tragen. Zur eigenen Sicherheit empfehlen Veranstalter und OAI e.V., das Tragen eines Integralhelms (Fullface-Helm) sowie von Rücken-, Knie- und Ellbogenprotektoren. Ohne Helm erhält der Teilnehmer keine Starterlaubnis bzw. wird disqualifiziert.
7. Start und Rennablauf
Der Start erfolgt als Massenstart. 5 Minuten vor der offiziellen Startzeit schließt der Startbereich. Wer sein Bike verspätet zum Start bringt, muss die Anweisungen der Race Control befolgen und dem Feld hinterher starten. Der Fahrer hat die freie Wahl an welcher Stelle er sein MTB platziert. Das genaue Startprozedere wird bei der Fahrerbesprechung im Vorstart erläutert.Wenn es der Rennleiter für notwendig erachtet, kann eine Einführungsrunde vor dem Start gefahren werden. Dies wird vorab bekannt gegeben. Sollte eine Einführungsrunde gefahren werden, so erlischt die Sperrfrist für die Schließung des Vorstarts (5 Minuten). Die Fahrzeuge müssen dann 30 Minuten vor dem Start im Startbereich sein und werden nach Absolvieren der Einführungsrunde aufgestellt.Das Überholen in der Zählstelle ist nicht erlaubt. Im Bereich der Zählstelle, sowie im direkten Zu- und Abfahrtsbereich der Boxengasse darf nicht gehalten werden. Fremde Hilfe, Brillenwechsel oder Anzeigen von Rundenanzahl/Rundenzeiten ist im Bereich der Zählstelle untersagt. Die üblichen Flaggensignale auf der Strecke sind zu beachten. Das Nichtbeachten von Flaggensignalen oder das Ignorieren von Weisungen des Veranstalters und dessen Beauftragen, sowie von Vorgaben der Ausschreibung kann zu Strafen führen. Diese werden vom Rennleiter festgelegt.Wenn ein Fahrer mit seiner Maschine die Strecke verlässt (z. B. nach einem Sturz, Defekt oder Verbremsen), so muss er an dieser Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen.Ein Akkutausch während des Rennens ist nicht erlaubt. Sollte ein Fahrer mit Strommangel liegen bleiben, so kann er das Fahrzeug bis in die Helferzone schieben. Folgt er beim Schieben ohne fremde Hilfe dem Streckenverlauf, so wird diese Runde gewertet. Folgt er nicht dem Streckenverlauf, oder nimmt er fremde Hilfe in Anspruch, so wird die Runde in der er zurückgeschoben hat, nicht gewertet. Servicearbeiten auf der Strecke dürfen nur durchgeführt werden, wenn dadurch kein anderer Teilnehmer behindert wird, und nur in dem Umfang, damit der Fahrer die Helferzone erreichen kann (z. B. nach Sturz) oder aus Sicherheitsgründen (z. B. Brillenwechsel). Jeglicher weiterer Service und Reparaturen sind innerhalb der Helferzone (Box) durchzuführen (Das Nachladen von Akkus in der Boxengasse ist nicht gestattet).Jeder Fahrer ist verpflichtet, Verletzungen, die er bei der Veranstaltung erlitten hat, beim Sanitätsdienst vor Ort zu melden.
8. Wertung
Nach Ablauf der Rennzeit wird bei der nächsten Zieldurchfahrt des Gesamtführenden des Rennens mit dem Abwinken begonnen (Zieleinlauf). Der Fahrer, der bis zum Zieleinlauf die meisten Runden zurückgelegt hat, ist Sieger. Bei Rundengleichheit entscheidet die Reihenfolge des Zieleinlaufes. Rennzeit 30 Minuten.Der Veranstalter behält es sich vor, Fahrer bei unsportlichem Verhalten oder groben Regelverstößen aus der Wertung zu nehmen. Ebenso können Fahrer für das Fehlverhalten ihrer Helfer (z. B. Rauchen in der Helferzone) belangt werden. Die alleinige Schiedshoheit bei Protesten und Einsprüchen zu Entscheidungen des Rennleiters liegt bei der von der OAI eingesetzten Race Control, die Sporthoheit der e-Cross One liegt ebenfalls bei der OAI.Der Veranstalter behält sich das Recht vor, kurzfristig Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter o.ä.) oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Veranstalter, die OAI e.V. und der Promotor zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet.
9. Umweltschutz
Jeder Teilnehmer der Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern mitzunehmen und zu entsorgen. Weitergehende Vorschriften der jeweiligen Veranstalter bezüglich Lärm, offenem Feuer usw. sind zu beachten. Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen kann zu Zeitstrafen über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie führen.
10. Datenschutz
Die Teilnehmer erklären sich mit der allgemeinen Datenschutzerklärung von OAI/BABOONS-Veranstaltungen einverstanden.
11. Sicherheitshinweis(e)
Mountainbikesport birgt Gefahren. Die Veranstaltungen sind über Veranstalter-Haftpflichtversicherungen versichert. Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche, private Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Mountainbikesport abdeckt. Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu lassen, um seine körperliche Eignung zu überprüfen. Jeder Fahrer ist verpflichtet, Verletzungen, die er bei der Veranstaltung erlitten hat, beim Sanitätsdienst vor Ort zu melden. Die Mitnahme eines Mobiltelefons wird empfohlen. Notrufnummern hängen bei der Anmeldung aus. In Notsituationen sind die Teilnehmer aufgefordert, sich gegenseitig Hilfe zu leisten. Die Rennleitung kann bei Zeitverlust, der durch nachweisliche Hilfeleistung entstanden ist, Zeitkorrekturen vornehmen. Bei nachweislich unterlassener Hilfeleistung wird der Teilnehmer disqualifiziert.E-Cross One findet auf Rundkursen von bis zu 8 km Länge statt. Die Rundkurse sind gegenüber dem öffentlichen Verkehr abgesperrt. Aufgrund der Größe und Beschaffenheit der Rundkurse kann die Strecke nicht durchgehend gegen unberechtigtes Betreten von Personen abgesichert werden. Jeder Fahrer muss deshalb auf Sicht fahren! Nicht jeder Bereich der Rundkurse ist durch Streckenposten abgesichert!
12. Zulassung
Die Rennleitung behält sich die Zulassung jedes einzelnen Starters zum Rennen grundsätzlich vor. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und des von ihnen eingesetzten Personals Folge zu leisten. Entscheidungsbefugt bzgl. Regelungen und deren Umsetzung ist ausschließlich der Rennleiter des ausrichtenden Veranstalters oder von ihm beauftragte Personen.
13. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Anmeldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber
• dem Veranstalter, dessen Beauftragten und Helfern
• dem/den Eigentümer/n des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie den baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen dem Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
• dem Promotor der Serie
• der OAI e.V.Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens sowie des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Ebenso gilt dies für die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer und eigene Helfer.
Dieser Haftungsausschluss wird mit der Einschreibung/Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam – auch auf elektronischem Weg. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Minderjährige Teilnehmer benötigen für eine Teilnahme die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Die Teilnahme ist nur gültig mit Abgabe des von allen Erziehungsberechtigten unterzeichneten Haftungsverzichtes. Der Haftungsverzicht steht als Download auf der GCC-Homepage zur Verfügung.
Das Formular ist vollständig ausgefüllt und von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben als Original an die auf dem Formular angegebene Adresse zu senden oder zur Veranstaltung bei der Anmeldung vor Ort abzugeben.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mountainbikesport gesundheitliche Risiken und eine erhöhte Unfall-/Verletzungsgefahr birgt. Auf den Transferetappen sind die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer. Im öffentlichen Verkehrsraum gilt die StVO vollumfänglich. Für alle rechtlichen Fragen der e-Cross One Serie gilt deutsches Recht.
Weißenburg, April 2024, OAI